1×1 der Steuern auf der Insel
Grundsätzlich ist das maltesische Steuerrecht sehr einfach konzipiert. Es werden auch jährliche Sonderregelungen eingeführt um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Auf Malta kennt man keine Gewerbesteuer, Grundsteuer oder sonstige Sondersteuern, die man beispielsweise aus Deutschland kennt.
Wenn Steuerzahlen wieder Freude bereitet
So sind auf Malta von Unternehmen ausgeschüttete Dividenden nicht oder nur begrenzt zu Einkommenssteuer zu erklären. Zeitweise sind Zinsen oder Lizenzgebühren, die von maltesischen Firmen ins Ausland berechnet werden steuerfrei.
Auch Zinsen die im Ausland gezahlt werden, unterliegen nicht der Steuerpflicht, solange die Gelder nicht nach Malta transferiert werden. Alternativ hat ein maltesische Unternehmen die Möglichkeit auf diese Einkommen oder Gewinne einen Pauschalsteuersatz zu entrichten.
Einkommensteuergesetz Änderungen vom 16. April 2021
Beteiligungen in Ländern ohne DBA
Einkünfte aus Beteiligungen mit Ländern ohne Doppelbesteuerungsabkommen müssen für die ersten drei Monate versteuert werden.
Bestechungsgeld ab 2021 Steuerpflichtig
Negativer Test – Das Einkommensteuergesetz enthält jetzt einen zusätzlichen Ausgabenposten, der bei der Berechnung der steuerpflichtigen Unternehmensgewinne nicht als Abzug betrachtet werden kann. Dies schließt alle Zahlungen ein, deren Zahlung eine Straftat darstellt, unabhängig davon, ob diese Zahlung in Malta oder außerhalb Maltas erfolgt.
Ermäßigter Steuersatz auf Lizenzeinnahmen
Ein ermäßigter Steuersatz kann auf Lizenzgebühren anwenden werden. Ab dem 1. Januar 2021 kann eine Person in ihrer Eigenschaft als Urheber eines qualifizierten literarischen Werkes seine Lizenzeinnahmen mit einem ermäßigtem Steuersatz versteuern. Diese Steuer ist endgültig, und es wird keiner Person eine Aufrechnung oder Erstattung in Bezug auf die so erhobene Steuer gewährt. Die Option ist nicht automatisch und wird bei Vorlage eines bestimmten Formulars bei der Inland Revenue Department spätestens am 30. April des relativen Bewertungsjahres gewährt
Malta hat ein sehr einfaches Steuerrecht. Die Kapitalertragsteuer für Unternehmen beträgt aktuell 35%. Die VAT (Umsatzsteuer) beträgt 18%. Bei Nahrungsmitteln sind es 5%. Der Höchststeuersatz bei der Einkommenssteuer liegt derzeit bei 36%. Für Nicht – Malteser gibt es interessante Steuermodelle, bei denen man sein Welteinkommen pauschal auf Malta versteuern kann. Dafür benötigt wird aber ein permanent Residenz auf Malta.