Limited vs Personengesellschaft
Verwaltung einer Limited auf Malta
Kann jeder eine Limited auf Malta gründen? Grundsätzlich kann jeder eine Limited gründen.
Allerdings ist die Frage, welche Tätigkeiten ausgeübt werden können und welche Auswirkungen eine Limited auf Malta zum Beispiel in Deutschland oder Österreich haben.
Die steuerlichen Gesetze sind dabei recht eindeutig. Ein Firmeninhaber, der in Deutschland sein steuerlichen Wohnsitz hat und seine berufliche Tätigkeit über eine maltesische Ltd. abwickelt, bleibt weiterhin in Deutschland Einkommens- steuerpflichtig.
Wichtig ist auch die Meldungspflicht einer Limited die sich zu mehr als 10% im Besitz eines Gesellschafters mit Wohnsitz in Deutschland befindet, beim zuständigen Finanzamt am Wohnort.
Vergessen Sie dabei nicht, Sie tragen die Verantwortung, wenn es dann doch schief geht. Es gibt einige Beispiele aus Deutschland und Österreich, wo das Malta- Konzept eben nicht aufgegangen ist. Hauptgrund hierfür können mehrere Faktoren sein.
Diese Urteile zeigt die Problemstellung bei der Steuerlichen Betrachtung einer Limited, die im Heimatland arbeitet, deutlich auf.
Deshalb sollten Sie einen der wichtigsten steuerlichen Grundsätze Ihres Wohnsitzstaates bedenken: “der steuerliche Firmensitz ist dort wo die Geschäftsführung ihren Sitz hat und das Unternehmen geleitet wird”.
Um dieses Problem erst gar nicht entstehen zu lassen ist nicht nur eine rechtssichere Gestaltung der Limited von entscheidender Bedeutung.
Verfügt die Limited noch nicht einmal über einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb auf Malta, sprich, die registrierte Firmenadresse ist eine reine Briefkasten- Adresse oder die Firma wird auf der Büroadresse eines Steuerberaters neben weiteren 100 Firmen angemeldet.
Sogar Wohnungen der Service Provider müssen dafür herhalten.
Sobald eine Limited in Räumen angemeldet wird, für die keine Lizenz zur gewerbliche Nutzung vorliegt, keinen eigenen Telefonanschluss angemeldet hat und kein ordentlicher Arbeitsvertrag mit dem Company Direktor vorliegt, so wird die Steuererstattung vom maltesischen Finanzamt nicht genehmigt und das Deutsche oder Österreichische Finanzamt geht von einer reinen Domizil- Limited aus, die dann in Deutschland oder Österreich versteuert wird.
Die Entscheidung welche Gesellschaftsform die Beste ist, hängt von vielen Faktoren ab. Ob eine Limited oder eine Personengesellschaft ist individuell zu betrachten.
Selbständiges Gewerbe auf Malta.
Malta gilt für viele aus der Digitalen Welt als idealer Standort zu leben und zu arbeiten. Nicht umsonst rangiert Malta schon seit Jahren unter den attraktivsten Ländern für Auswanderer.
Wer ein selbständiges Gewerbe auf Malta anmelden will, sollte sich zunächst die Formulare für National Security, Finanzamt und ETC besorgen.
Mit den ausgefüllten Formularen und den geforderten Dokumenten geht man zunächst zur National Security seines Wohnortes. Dort meldetet man sich zur Sozialversicherung an. Die National Security Nummer erhält man innerhalb weniger Tage. Sobald Sie die NSN haben, geht es zum Finanzamt nach Valletta.
Dort beantragen Sie Ihre Einkommenssteuer- Nummer. Sobald Sie diese ebenfalls haben, geht es zu JobPlus (Arbeitsagentur) um sich als Selbständige zu registrieren. Nun beantragen Sie online die VAT- Nummer (Umsatzsteuer). Sie erhalten dann das VAT- Zertifikat im laufe der nächsten 14 Tage.
Je nach Gewerbe ist eine Trading Lizenz bei Trade Departement in Valletta zu beantragen. Eine Trading Lizenz benötigen Sie, wenn Sie eine Tätigkeit innerhalb Malta’s ausüben.
Weitere Informationen zu den oben genannten und relevanten Formularen finden Sie auf der Website der Malta Inland Revenue Department und commerce Department.