Malta verkürzt Gültigkeit der Corona-Impfung auf drei Monate
Malta erkennt Corona- Impfnachweise mit zwei Dosen künftig nur noch drei Monate lang an. Ab dem 17. Januar muss für den Erhalt des Impfstatus nach dieser Frist eine Auffrischungsimpfung erfolgen, welche dann wiederum neun weitere Monate lang gültig bleibt. Darüber hinaus treten in Malta ab kommender Woche weitere Beschränkungen für Ungeimpfte in Kraft.
Malta verkürzt die Gültigkeit des Impfpasses ohne Booster- Impfung auf drei Monate.
Im Zuge der Bekämpfung der neuen Omikron- Mutation des Coronavirus verschärft Malta die Modalitäten des Impfstatus. Ab nächstem Montag integriert der Inselstaat die Auffrischungsimpfung in den maltesischen Impfpass und senkt gleichzeitig dessen Gültigkeit für Personen, die noch keinen Booster- Schutz erhalten haben. Demnach wird der Impfnachweis nach Abschluss des Grundimpfschemas nur noch drei Monate lang anerkannt, nach Erhalt der Auffrischung für weitere neun Monate. Seit Ende Dezember können sich alle Einwohner und Einwohnerinnen Maltas ab 18 Jahren eine Booster- Impfung verabreichen lassen. Für Reisende ändert sich jedoch nichts: Urlauberinnen und Urlauber dürfen weiterhin mit ihrem digitalen COVID-Zertifikat der EU gemäß dessen Gültigkeit einreisen.