Steuerabkommen vereinbaren und dann meckern
Malta will Niedrigsteuern für ausländische Firmen bald abschaffen
So lautet die Headline einer Deutschen Wirtschaftsredaktion. Dies ist der erste tiefgreifende Schritt, den die maltesische Regierung unternehmen will, um von der “grauen Liste” der Financial Action Task Force (FATF) mit Sitz in Paris gestrichen zu werden. Wie ist dieser Artikel zu verstehen? Die steuerfreie Dividenden- Rückerstattung wird gestrichen und damit bezahlt auch jede Firma 35% Kapitalertragsteuer, die sich in ausländischem Besitz befindet.
Müssen jetzt tausende von Deutschen Unternehmern zittern und ihren Firmensitz wieder nach Deutschland verlegen? Was sagt die maltesische Presse dazu.
Schlupflöcher in der Körperschaftsteuer sollen geschlossen werden
So lautet die Headline der Times of Malta. Schlupflöcher im Körperschaftsteuererstattungssystem sollen geschlossen werden, da das Land versucht, von der grauen Liste der nicht vertrauenswürdigen Finanzgerichtsbarkeiten der Financial Action Task Force (FATF) zu gelangen.
Die vorgeschlagene Reform, die das Parlament passieren müsste, würde den Behörden die Möglichkeit geben, die Herkunft Geldern ordnungsgemäß zu ermitteln, bevor es zu einer Steuerrückzahlung an die Firmen kommt. Wir verstehen diesen Artikel so, dass sich so gut wie nichts ändert, bis auf die Vorraussetzungen einer Steuererstattung und das Kind bekommt einen neuen Namen.
Zittern brauchen die Inhaber maltesischer Firmen sicherlich nicht. Allerdings reicht eine Firma mit Briefkasten in Zukunft nicht aus. Die Firmen werden auf deren Substanz geprüft. Mitarbeiter, Büro, Buchhaltung und Firmenleitung müssen Gesetzeskonform gestaltet sein.
Mit der Gesetzesform wird eine Gründung auf Malta um einiges Interessanter werden. Gerade Unternehmen aus dem Internetbereich, werden Malta als idealen Standort betrachten. Sowohl aus steuerlicher als auch aus rechtlicher Sicht.