Die Zukunft ist auch nicht mehr das, was sie einmal war.
Die Pandemie bestimmt unser Leben. Sind die Maßnahmen also zwingend erforderlich?
Nach den ersten Monaten der sich überschlagenden Ereignisse der Corona-Pandemie bot der Sommer 2020 ein bisschen Entspannung. Die Infektionszahlen gingen nach unten, die harten Maßnahmen hatten Wirkung erzielt, die Menschen hielten sich stärker an die Maßnahmen.
Und dann, im Oktober der Rückfall, wieder steigende Infektionszahlen. Die Hygienekonzepte lagen doch vor und wurden penibel umgesetzt. Dennoch müssen ab dem 2. November, dem Beginn des zweiten Lockdowns, wieder viele Unternehmen schließen. Fast alles wieder auf null.
Es wurde uns klar, es geht gar nicht um Unternehmen und ihre ausgefeilten Hygienekonzepte, sondern es geht schlicht und ergreifend darum, dass die Menschen nicht rausgehen sollen. Zu Hause bleiben ist die Idee.
Was auch Anfang Dezember 2020 fehlt, ist die konkrete Perspektive.
Wie geht es weiter?
Das fragen sich viele Unternehmer. Wie lange kann ich noch durchhalten, die Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken, soll ich weiter Schulden anhäufen und dann warten, dass es wieder besser wird, aufwärts geht? Doch wie lange ist dies möglich?
Zum Jahresbeginn 2021 wurden Lockerungen angekündigt, um im März eine Verlängerung zu beschliessen und schließlich die Einschränkungen weiter zu erhöhen. Die Menschen sollen zuhause bleiben.
Wie lange noch können weitere Förderprogramme aufgelegt werden, um über die schlimmsten Durststrecken hinwegzukommen? Wird noch das dicke Ende kommen, wenn die Pandemie überwunden ist und das jetzt verwandte Geld durch Einsparungen in den öffentlichen Haushalten wieder eingesammelt wird? Erste Kommunen haben bereits deutliche Kürzungen im Etat angekündigt. Viele offene Fragen.
Was sagt die 68er Generation zu den Maßnahmen ? Sie ist für Demonstrationsrechte, freie Presse und freie Meinungsäußerung auf die Strasse gegangen. Generation 68 hat für all das gekämpft, was seit 2020 keinen Wert mehr hat. Oberstes Gebot eines Staates sollte immer der Schutz seiner Menschen sein, ohne die Rechte zu beschneiden. Nicht nur die Deutsche Verfassung geht von mündigen Bürgern aus, die frei und selbstständig entscheiden können.
Immer mehr Selbständige wehren sich dagegen, auf einmal wie ein Hartz-IV-Empfänger behandelt zu werden.
Es zeigt sich, dass die Soforthilfen und im Anschluss daran die Überbrückungshilfen der Regierungen nach wie vor ein Unternehmensbild vor Augen haben, bei dem vor allem die Deckung der Fixkosten wie Miete usw. das Problem darstellen.
Die seit Jahren schon bestehende „neue“ Form der Selbständigkeit, das Laptop-Aufklappen an jedem beliebigen Ort, wird von den bisherigen Hilfsmaßnahmen nicht erfasst.
Zahlreiche, schon seit langem bestehende Probleme treten in Corona-Zeiten auf einmal in den Hintergrund.
Pflegenotstand, Ausdünnung des öffentlichen Dienstes, de-regulierte Arbeit, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit ohne hinreichende wirtschaftliche Grundlage, mangelnde Digitalisierung, fehlende Breitbandversorgung, kaum Monetarisierungs-möglichkeiten und unzureichende Digitalisierung an den Schulen. Die Aufzählung ließe sich mühelos fortsetzen.
Bei 2,86 Mio. Toten durch/mit Covid-19, beklagen wir die 3,1 Mio. Kinder, die jährlich an Unterernährung sterben, nicht mehr. Gegen Unterernährung haben wir noch immer keinen Impfstoff.
Gehört dir dein Haus wirklich ?
Diese Frage haben wir versucht zu recherchieren und mit Fakten zu belegen. Leider sind wir gescheitert. Zunächst der Gang zum Notar mit der Bitte uns schriftlich zu bestätigen, dass wir Eigentümer von Grund und Boden sind. Was wir erhielten ist ein Grundbuchauszug, aber keine schriftliche Bestätigung. Neuer Versuch beim Amtsgericht. Wieder erhielten wir nur eine Kopie des Grundbuchauszuges.
Das Amtsgericht ist nicht befugt eine Bescheinigung auszustellen. Nun stellt sich die Frage “gehört mir mein Haus, bin ich im rechtlichen Sinne der Eigentümer? Wenn es mir gehört kann ich doch tun und lassen was ich will, solange es nicht zu Lasten Anderer geht. Weit gefehlt. Ich brauche Genehmigungen, denn die Verwaltung der Bundesrepublik legt fest, was ich darf und was nicht. Selbst wenn ich von allen Eigentümern der angrenzenden Grundstücke eine schriftliche Einwilligung habe, verweigert mir die örtliche Verwaltung der Bundesrepublik die Genehmigung.